Fließgewässer

Niedersachsen ist ein gewässerreiches Land mit mehr als 160.000 km Gewässerlänge. Bäche und Flüsse bieten unterschiedlichsten Tier- und Pflanzenarten die nötigen, oft rar gewordenen Lebens-, Reproduktions- und Rückzugsräume und prägen maßgeblich die Gewässergüte der Unterlieger und letztendlich der Meere unseres Landes.

Bach im Fluss – Der Niedersächsische Gewässerwettbewerb

Seit 2010 wird alle 2 Jahre „Bach im Fluss – der Niedersächsische Gewässerwettbewerb" ausgelobt. Auch 2022 fand der Wettbewerb statt! Hier können Sie eine Kurzdarstellung der Siegerprojekte einsehen. Auf der Projektseite finden Sie alle Informationen rund um „Bach im Fluss – der Niedersächsische Gewässerwettbewerb 2024" sowie die Broschüren der letzten Jahre. Wettbewerbsträger*in sind das Niedersächsische Umweltministerium sowie die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände.

Die Gewässerwoche in Niedersachsen

Die Niedersächsische Gewässerwoche fand 2019 entlang der Schunter statt. Ziel einer Gewässerwoche ist, dass sich die Menschen in einem Einzugsgebiet eine Woche lang intensiv mit ihren Gewässern und dem Thema Wasser - vom Trinkwasser, über das Hochwasser bis zum Grundwasser - beschäftigen. Jeder Teilnehmer kann neue Informationen gewinnen, neue Erfahrungen sammeln oder auf Menschen treffen, mit denen zukünftiges gemeinsames Handeln gelingen kann. Erfahren Sie über die Verlinkung mehr über die Gewässerwoche Jaderegion (2017) und die Gewässerwoche Schunter (2019) in Form eines Rückblickes.

Gewässerunterhaltung/ Gewässerentwicklung

Damit das Wasser ordnungsgemäß abfließen kann, das Gewässerbett und sein Ufer erhalten werden und gleichzeitig das Gewässer als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen entwickelt wird, müssen Gewässer unterhalten werden. Neben der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Abflusses dient die Gewässerunterhaltung gleichermaßen auch der Pflege und Entwicklung der Gewässer. Die Gewässerunterhaltung ist somit auch wichtig für die Umsetzung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Diese vielfältigen Aufgaben der Gewässerunterhaltung können im Einzelfall im Widerspruch zu einander stehen.

Gewässerunterhaltung 3. Ordnung

Für die wasserwirtschaftlich und überörtlich bedeutenden Gewässer (Gewässer 1. und 2. Ordnung) liegt diese Aufgabe in Niedersachsen in der Zuständigkeit des Landes und der Unterhaltungsverbände. Die kleineren Gewässer - Gräben und Bäche - werden als Gewässer 3. Ordnung bezeichnet und umfassen in Niedersachsen 130.000 km, also über 80% des gesamten Gewässernetzes. Sie sind von Eigentümern, Gemeinden oder Verbänden zu unterhalten.
In unserer Sammelmappe finden Sie viele Tipps, Fachinformationen und Hinweise zur Unterhaltung von Gewässern 3. Ordnung.